Ab 14 Jahren genießt du in Deutschland volle Religionsmündigkeit und darfst selbst über deine Mitgliedschaft in der Kirche bestimmen. Doch bevor du diese Entscheidung triffst, ist es wichtig, sich über die Folgen eines Austritts zu informieren. Nach deinem Kirchenaustritt sind kirchliche Feierlichkeiten nur noch begrenzt möglich, auch deine Kinder können davon betroffen sein. Von uns erfährst du die Konsequenzen auf einen Blick:
Quick Check | Welche Konsequenzen hat dein Kirchenaustritt?
Das ist nach dem Kirchenaustritt noch möglich
Kirchlich heiraten | Voraussetzung: mind. 1 der Eheleute ist Kirchenmitglied |
Taufe der Kinder | Religiöse Erziehung sollte bspw. durch Paten sichergestellt sein |
Patenschaft | für Ausgetretene nicht möglich |
Abendmahl/Kommunion | nicht erlaubt, da Nichtmitglieder von allen Sakramenten ausgeschlossen sind |
Arbeit im kirchlichen Dienst | bei Übereinstimmung mit kirchlichen Grundsätzen evtl. möglich, christlicher Arbeitgeber genießt aber auch außerordentliches Kündigungsrecht |
Beerdigung auf kirchlichem Friedhof | in begründeten Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Ortspfarrer möglich |
Wiedereintritt | immer und überall möglich |
Hochzeit nur für Mitglieder
Eine kirchliche Trauung ist nur dann möglich, wenn entweder beide Partner oder mindestens eine/r der biden Mitglied der Kirche ist. In der katholischen Kirche ist hierbei immer ein Gespräch mit dem Ortspfarrer notwendig, der der Heirat zustimmen muss. Je nach evangelischer Landeskirche gibt es hier unterschiedliche Regelungen: Manche stimmen einer evangelischen Hochzeit dennoch zu, andere bieten alternativ einen sogenannten „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“ an. Sind sowohl Braut als auch Bräutigam nicht in der Kirche, ist eine kirchliche Trauung nicht möglich.

Taufe je nach Absprache
Du selbst bist aus der Kirche ausgetreten, aber wünschst dir trotzdem, dass dein Kind getauft wird? Wenn das andere Elternteil katholisch oder evangelisch ist, sollte dies kein Problem sein. Wenn ihr beide keine Kirchenmitglieder seid, wird deine Kirchengemeinde vor Ort entscheiden, ob eine Taufe trotzdem möglich ist. Hier sind die Regelungen je nach Landeskirche unterschiedlich.
Bei der Taufe eines Kindes mit konfessionslosen Eltern will die Kirche, dass zumindest die Paten katholisch bzw. evangelisch sind, damit eine entsprechende religiöse Erziehung möglich ist.
Patenschaft ist tabu
Eine Patenschaft ist nach dem Kirchenaustritt nicht mehr möglich. Solltest du bereits Pate sein und danach aus der evangelischen Kirche austreten, dann „ruht“ dein Amt. Offiziell dauert das Patenamt in der evangelischen Kirche bis zur Konfirmation und endet danach. In der katholischen Kirche gibt es keine zeitliche Begrenzung, d.h. du trägst dafür Verantwortung, deinem Patenkind eine Bezugsperson im Glauben zu sein.
Gottesdienstbesuch ja, Abendmahl nein
Im Gottesdienst ist grundsätzlich jeder und jede willkommen, egal ob mit oder ohne Konfession. Du darfst also auch nach deinem Austritt immer noch so oft du möchtest in der Kirche erscheinen und alle Veranstaltungen der Gemeinden vor Ort besuchen. Das einzige, woran du innerhalb des Gottesdienstes nicht mehr teilnehmen darfst, ist das Abendmahl. Allerdings ist für den jeweiligen Pfarrer schwer zu kontrollieren, wem die Teilnahme zusteht und so wird der Ausschluss von der Eucharistie an unterschiedlichen Orten unterschiedlich streng gehandhabt.
Keine Arbeit im kirchlichen Dienst
Laut Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland gilt für den Dienst in der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie als ungeeignet, wer aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist. Allerdings nicht, wenn du nach deinem Austritt dafür in eine andere Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen oder der Vereinigung Evangelischer Freikirchen übergetreten bist. Ist dies nicht der Fall, kann er auch als Kündigungsgrund dienen.
Für katholische Arbeitnehmer/innen gilt die Grundordnung des kirchlichen Dienstes:
- Wenn du zum Beginn der Beschäftigung kein Kirchenmitglied bist, ist eine Anstellung grundsätzlich möglich, vorausgesetzt du lebst die Grundsätze der katholischen Kirche. (Art. 4)
- Wenn du im Anstellungsverhältnis aus der katholischen Kirche austrittst, ist dies ein schwerwiegender Verstoß gegen Loyalitätsobliegenheiten, der eine Kündigung zur Folge haben kann. (Art. 5, Abs. 2)
Bestattung, wenn nötig
Grundsätzlich dürfen nur Kirchenmitglieder kirchlich bestattet werden. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, die vom jeweiligen Pfarrer (vor allem aus seelsorgerlichen Gründen und in Absprache mit den Angehörigen) entschieden werden können. Dabei können ggf. zusätzliche Kosten anfallen.

Wiedereintritt immer und überall
Weiterführende Infos
- www.ekd.de/fragen-zur-taufe-12956.htm
- www.ekd.de/kirchenaustritt_2000_taufe4.html
- www.evangelisch.de/inhalte/113512/01-02-2015/wieder-die-evangelische-kirche-eintreten
- www.evangelisch.de/eintrittsstellen
- www.ekd.de/loyalitaetsrichtlinie.html
- www.ekd.de/kirchliche-Trauerfeier-Bestattung-13074.htm
- www.ekd.de/kirchliche-trauung-13014.htm
- www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse/2012-145a-Allgemeines-Dekret-Kirchenaustritt_Dekret.pdf
- www.katholisch.de/artikel/26019-diese-konsequenzen-hat-ein-kirchenaustritt
- www.sueddeutsche.de/politik/bischofskonferenz-sanktioniert-kirchenaustritte-kein-glaube-ohne-kirchensteuer-1.1473380
- www.domradio.de/themen/glaube/2016-07-19/eine-erklaerung-der-exkommunikation-der-katholischen-kirche