Die Kirchensteuer – Die Kirche und das liebe Geld

Die Kirchen sind prunkvoll dekoriert, die Schatzkammern mit wertvollen Reliquien und Kunstwerken gefüllt. Man sollte meinen, die Kirche habe genug Geld, um sich zu versorgen. Dennoch wird jeden Monat die Kirchensteuer von deinem Gehalt abgezogen. Aber was genau ist die Kirchensteuer, wie wird sie erhoben und wer profitiert davon? Hier findest du die Antworten, die du suchst.

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AUF EINEN BLICK

Was ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist eine bundesweit erhobene Steuer, die von den Mitgliedern verschiedener Religionsgemeinschaften gezahlt wird und den Landeskirchen Deutschlands zugute kommt. Alle Glaubensgemeinschaften, die als “Körperschaft des öffentlichen Rechts” eingetragen sind, haben Anspruch auf eine Unterstützung durch die Kirchensteuer. Dazu zählen die evangelischen Landeskirchen, die katholischen Bistümer, sowie das Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland. Auch einige freireligiöse Gemeinden, die unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten und jüdische Gemeinden beziehen die Kirchensteuer. In Deutschland sind großteils die Finanzämter der verschiedenen Bundesländer dafür zuständig, die Kirchensteuer einzuziehen. Bist du also Mitglied einer Landeskirche, so bist du verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. 

“Aber die Kirchen sind doch so reich! Die vielen Prachtbauten, in denen Gottesdienst gefeiert wird, sind doch bestimmt genug Wert, um die Kirche zu finanzieren!” Dieser Irrglaube ist noch immer weit verbreitet. Zwar kann man argumentieren, dass viele Kirchen prunkvoll ausgestattet sind, doch hat dies auch einen reellen finanziellen Wert? Kann man Kulturerbe und Tradition in Euro bemessen? Ja, die Institution Kirche war vor einigen Jahrhunderten so reich, dass sie keine Hilfe vom Staat zum weiteren Bestehen benötigte. Pachteinnahmen und die Arbeit der Bevölkerung im Namen der Kirche brachten genug Umsatz ein. “Für Gott nur das Beste” war damals die Devise. Und die vielen Schätze, die man in großen Kirchen und Kathedralen auch heute noch findet, sind dieser Einstellung der Gesellschaft zu verschreiben. Die Situation hat sich heutzutage aber gewiss geändert. Und damit die Kirche auch heute noch überleben kann, gibt es die Kirchensteuer. 

Wie viel Kirchensteuer muss ich zahlen?

Wie hoch ist die Kirchensteuer? Diese Frage ist nicht universell zu beantworten, da verschiedene Faktoren in die Berechnung der Kirchensteuer einfließen. Allgemeine Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer (LSt), sowie die Einkommensteuer (ESt) und die Kapitalertragsteuer (KapESt). 

Jeden Monat wird die Kirchensteuer auf der Gehaltsabrechnung als Position dargestellt. Dabei wird die Kirchensteuer nicht vom Bruttogehalt direkt abgezogen, sondern von der daraus berechneten Lohnsteuer. Die Kirchensteuer ist also eine “Steuer von der Steuer”. Ebenso verhält es sich am Ende des Jahres, wenn die Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Dort wird das zu versteuernde Einkommen zusammengetragen, auf die eine Einkommensteuer berechnet wird. Die Kirchensteuer bezieht sich dann wieder auf die erhobene Steuer, und nicht auf das gesamte zu versteuernde Einkommen. 

Derzeit steht der Steuersatz zur Erhebung der Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg bei 8%, und in allen anderen Bundesländern bei 9%. Da jegliche Freibeträge (z.B. Kinderfreibeträge) bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer berücksichtigt werden, kann die zu zahlende Kirchensteuer bei jeder Einzelperson variieren.  

Gehörst du zu den Top-Verdienern des Landes, und hast ein besonders hohes Jahreseinkommen, so kann eine Kappung der Kirchensteuer in Kraft treten. In diesen Fällen wird ein gesonderter Steuersatz zur Erhebung der Kirchensteuer verwendet. Wird die sogenannte “Kappungsschwelle” beim zu versteuernden Einkommen erreicht, gilt nicht mehr der reguläre Steuersatz von 8/9% zur Berechnung der Kirchensteuer, sondern ein niedrigerer Steuersatz von 2,75-3,5%.

Kirchensteuern bei Ehepaaren

Die obigen Informationen beziehen sich auf die Alleinveranlagung der Einkommensteuer. Wie sieht es jedoch bei Ehepaaren aus?

Sind beide Ehepartner Mitglied einer Landeskirche, so tritt auch hier die reguläre Kirchensteuer in Kraft. Wie bei Einzelpersonen wird die Kirchensteuer monatlich auf die Lohnsteuer berechnet. Wird am Ende des Jahres eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgegeben, so wird das Einkommen beider Partner gemeinsam versteuert. Die Einkommensteuer, die dabei errechnet wird, ist ebenfalls wieder die Grundlage für die Berechnung der Kirchensteuer. Auch hier tritt die Kappungsschwelle in Kraft, wenn das gemeinsame Gesamteinkommen diese übertritt. Gehören beide Ehepartner der gleichen Konfession an, so kommt die Kirchensteuer dieser Konfession zugute. Sind die Ehepartner jedoch Mitglied unterschiedlicher Konfessionen, so wird die Kirchensteuer in gleichen Teilen auf die evangelische und katholische Glaubensgemeinschaft aufgeteilt.

Das besondere Kirchgeld

Was aber, wenn nicht beide Ehepartner teil einer Kirchengemeinschaft sind? In diesem Fall tritt das “besondere Kirchgeld” in Kraft. 

Ebenso wie bei der regulären Kirchensteuer hat jede Religionsgemeinschaft, die als “Körperschaft des öffentlichen Rechts” eingetragen ist, das Recht, das besondere Kirchgeld zu verlangen. Anders als bei der Kirchensteuer gehen aber nicht alle Gemeinschaften dem Recht nach. In verschiedenen Bundesländern, wie etwa Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz, wird das besondere Kirchgeld zum Beispiel nur von den evangelischen Landeskirchen erhoben. 

Auch beim besonderen Kirchgeld ist die Bemessungsgrundlage das gemeinsam zu versteuernde Jahreseinkommen beider Ehepartner, mit dem die Einkommensteuer berechnet wird (abzüglich Freibeträge und nicht einzubeziehende Einnahmen). Auf dieser Grundlage wird dann ebenfalls das besondere Kirchgeld bemessen. Bei einem gemeinsamen Einkommen unter 30.000€ entfällt das besondere Kirchgeld. Anders als bei der Kirchensteuer wird beim besonderen Kirchgeld aber nicht der Steuersatz von 8/9% zur Berechnung der Abgaben benutzt, sondern ein gesonderter Tarif, der ungefähr ⅓ des regulären Tarifs entspricht. Das besondere Kirchgeld liegt in der Berechnung also niedriger als die Kirchensteuer, kommt aber auch den verschiedenen Kirchen zugute.

Nutzen und Verwendung der Kirchensteuer

Leider gibt es immer wieder Nachrichten über die Veruntreuung von Steuergeldern. Auch im Zusammenhang mit der Kirchensteuer gab es einige Skandale, die davon handelten, dass die Kirchensteuer den Wohlstand der Kirchenoberhäupter finanziere. In der Regel ist dem aber ausdrücklich nicht so.

Die Kirchensteuer macht den größten Teil der jährlichen Einnahmen der verschiedenen Landeskirchen aus. Dank dieser Abgaben sind ca. 60-85% des jährlichen Haushalts, der der Kirche zur Verfügung steht, gedeckt. Weitere Unterstützung bekommt die Kirche durch staatliche Förderungen oder Miet- und Pachteinnahmen. 

Finanzierung guter Taten

Dieser jährliche Haushalt wird dafür verwendet, dass die Kirche als Institution bestehen kann, und mit ihrer Hilfe eine Bandbreite an sozialer Arbeit geleistet wird. Neben der direkten Gemeindearbeit wird unter anderem auch die diakonische Arbeit oder Entwicklungshilfe finanziert. Durch die Kirchensteuer werden demnach nicht nur die Kirche und ihre Mitglieder unterstützt, sondern auch darüber hinaus sämtliche Hilfesuchende.

Ein Großteil des Haushalts wird für Personalkosten verwendet. Dies beinhaltet nicht nur Pfarrer, Diakone, Bischöfe oder andere Kirchenoberhäupter, sondern auch alle anderen Personen, die in einer kirchlichen Einrichtung angestellt sind, so zum Beispiel Verwaltungsfachkräfte, Mitarbeiter in Kindertagesstätten, oder Pfleger in kirchlichen Altersheimen. Auf diese Weise wird eine Bandbreite an kirchlicher Arbeit finanziert, die die Gesellschaft unterstützt und begleitet. 

Desweiteren wird der Haushalt für die Instandhaltung und Verwaltung von Kirchenbauten verwendet, aber auch in Schulen und Bildungsstätten, sowie in soziale und karitative Projekte investiert. Jugend-, Kinder- oder andere zielgruppenbezogene Arbeit, wird ebenso von der Kirchensteuer unterstützt wie die Pflege von Friedhöfen, der Durchführung von seelsorgerischen Diensten oder der allgemeinen Verkündigung des christlichen Glaubens. Auch kirchliche Entwicklungshilfe und Missionsarbeit wird mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer finanziert. Mit der Kirchensteuer trägst du daher dazu bei, dass soziale Projekte zustande kommen, sich um Benachteiligte gekümmert wird, und die Kirche dort Hilfe leisten kann, wo sie am dringendsten benötigt wird. 

Wofür wird der Kirchenhaushalt ausgegeben?

Ausgaben der evangelischen Kirche (exemplarisch vom Jahr 2014)
Ausgaben der katholischen Kirche (exemplarisch Erzbistum Köln 2020)
Weiterführende Infos